"Bürgerversammlung"  25.01.2016

Stellungnahme der SPD-Fraktion zur  Einführung in die Thematik

    

Auch in der Vergangenheit hatten wir es immer wieder mit Projekten zu tun, die uns für Zell-Weierbach als völlig überdimensioniert erschienen, und wir haben uns mit Erfolg dagegen zur Wehr gesetzt. Beispiele: Abtsmatte 1 (05.11.2011) oder Dubhaus (07.07.2012).

Am 18. März 2013 beschloss dann der Gemeinderat das OEK, um Klarheit zu schaffen, in welche Richtung die Entwicklung der Reblandgemeinden gehen sollte. Das OEK hat anders als ein Bebauungsplan keine bindende Kraft, es hat informellen Charakter und soll klären, was die Bürger wünschen und was machbar und zukunftssicher ist, und dient als Grundlage und Richtschnur auch für künftige Bebauungspläne.

Im September 2013 fand eine gemeinsame Sitzung der drei Reblandortschaftsräte zur Bestandsaufnahme und im März 2014 eine weitere zur Bestandsanalyse statt.

Nach den „Ortsspaziergängen“ im Sommer 2013 fand dann am 16. Mai 2014 eine Bürgerwerkstatt für das Rebland statt, bei welcher im Dialog mit den Bürgern Ideen für das Konzept erarbeitet wurden.

Am 23.06.2015 stellte dann Herr Edler dem OR einen Konzept-Entwurf zur Kenntnisnahme vor.

Im gleichen Zeitraum ging ein Bauantrag für die Grundstücke Winkel 11/13 ein, gegen den der Ortschaftsrat sich einstimmig und vehement aussprach und, um eine verbindliche Grundlage zu haben, einen Bebauungsplan für diesen Bereich beantragte.

Im Februar 2015 stellte Herr Edler den Aufstellungsbeschluss dafür im OR vor. Zur Information: In einem Aufstellungsbeschluss werden wichtige Grundsätze und Richtlinien des künftigen Beabauungsplans festgelegt. Die Inhalte dieses Aufstellungsbeschlusses waren ganz in unserem Sinn, und so wurde er vom OR und auch vom GR verabschiedet.

So weit, so gut; wir fühlten uns auf der sicheren Seite.

Leider geriet dann alles ins Stocken: wegen Personalmangels (u.a. auch Weggang des verantwortlichen Planers) ging es weder mit dem OEK, noch mit dem Bebauungsplan „Winkel 2“ weiter.

Im Dezember 2015 fand dann der mehrfach verschobene Besuch von Herrn Baubürgermeister Martini im OR Z-W statt. Aber statt der erhofften Aussprache über alle unsere Probleme stellt man uns einen neuen Plan für Winkel 11/13 vor. Die Begründung: angesichts der vorhandenen Bebauung in diesem Bereich müsse man diesen Bau wohl genehmigen. Er füge sich nämlich in einen künftig möglichen Bebauungsplan ein.

Damit haben wir jetzt zwei Probleme: einmal einen Bau, der verständlicherweise von den betroffenen Nachbarn abgelehnt wird, und die Aussicht auf einen Bebauungsplan „Winkel 2“, den man sich eigentlich schenken kann.

Der geplante Bau steht nämlich in Widerspruch zu grundlegenden Zielen des künftigen Bebauungsplans, wie sie im Aufstellungsbeschluss festgehalten sind.

Dort heißt es u.a. in Abschnitt 6 Städtebauliches Konzept:  Neben Regeln zur Geschossigkeit, zur Gebäudehöhe und zu den Dachformen soll durch die Ausweisung von Baufenstern gewährleistet werden, dass auch durch Zusammenlegung von Grundstücken keine größeren Wohnkomplexe realisiert werden können.

Wir haben Herrn Bürgermeister Martini in einem „Offenen Brief“ auf diesen Widerspruch hingewiesen und darum gebeten, dieses Projekt noch einmal genau zu prüfen mit Blick auf die oben genannte Beschlussvorlage, damit kein Präzedenzfall geschaffen wird, der einen Bebauungsplan wirkungslos machen würde.

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