Auch
in der Vergangenheit hatten wir es immer wieder mit Projekten zu tun,
die uns für Zell-Weierbach als völlig überdimensioniert
erschienen, und wir haben uns mit Erfolg dagegen zur Wehr gesetzt.
Beispiele: Abtsmatte 1 (05.11.2011) oder Dubhaus (07.07.2012).
Am
18. März 2013 beschloss dann der Gemeinderat das OEK, um
Klarheit zu schaffen, in welche Richtung die Entwicklung der
Reblandgemeinden gehen sollte. Das OEK hat anders als ein Bebauungsplan
keine bindende Kraft, es hat informellen Charakter und soll
klären, was die Bürger wünschen und was machbar und
zukunftssicher ist, und dient als Grundlage und Richtschnur auch
für künftige Bebauungspläne.
Im September 2013 fand eine gemeinsame Sitzung der drei
Reblandortschaftsräte zur Bestandsaufnahme und im März 2014
eine weitere zur Bestandsanalyse statt.
Nach den „Ortsspaziergängen“ im Sommer 2013 fand dann am 16. Mai
2014 eine Bürgerwerkstatt für das Rebland statt, bei welcher
im Dialog mit den Bürgern Ideen für das Konzept erarbeitet
wurden.
Am 23.06.2015 stellte dann Herr Edler dem OR einen Konzept-Entwurf zur
Kenntnisnahme vor.
Im gleichen Zeitraum ging ein Bauantrag für die Grundstücke
Winkel 11/13 ein, gegen den der Ortschaftsrat sich einstimmig und
vehement aussprach und, um eine verbindliche Grundlage zu haben, einen
Bebauungsplan für diesen Bereich beantragte.
Im
Februar 2015 stellte Herr Edler den Aufstellungsbeschluss dafür
im OR vor. Zur Information: In einem Aufstellungsbeschluss werden
wichtige Grundsätze und Richtlinien des künftigen
Beabauungsplans festgelegt. Die Inhalte dieses Aufstellungsbeschlusses
waren ganz in unserem Sinn, und so wurde er vom OR und auch vom GR
verabschiedet.
So weit, so gut; wir fühlten uns auf der sicheren Seite.
Leider geriet dann alles ins Stocken: wegen Personalmangels (u.a. auch
Weggang des verantwortlichen Planers) ging es weder mit dem OEK, noch
mit dem Bebauungsplan „Winkel 2“ weiter.
Im
Dezember 2015 fand dann der mehrfach verschobene Besuch von Herrn
Baubürgermeister Martini im OR Z-W statt. Aber statt der erhofften
Aussprache über alle unsere Probleme stellt man uns einen neuen
Plan für Winkel 11/13 vor. Die Begründung: angesichts der
vorhandenen Bebauung in diesem Bereich müsse man diesen Bau wohl
genehmigen. Er füge sich nämlich in einen künftig
möglichen Bebauungsplan ein.
Damit
haben wir jetzt zwei Probleme: einmal einen Bau, der
verständlicherweise von den betroffenen Nachbarn abgelehnt wird,
und die Aussicht auf einen Bebauungsplan „Winkel 2“, den man sich
eigentlich schenken kann.
Der
geplante Bau steht nämlich in Widerspruch zu grundlegenden
Zielen des künftigen Bebauungsplans, wie sie im
Aufstellungsbeschluss festgehalten sind.
Dort
heißt es u.a. in Abschnitt 6 Städtebauliches
Konzept: Neben Regeln zur Geschossigkeit, zur
Gebäudehöhe und zu den Dachformen soll durch die Ausweisung
von Baufenstern gewährleistet werden, dass auch durch
Zusammenlegung von Grundstücken keine größeren
Wohnkomplexe realisiert werden können.
Wir
haben Herrn Bürgermeister Martini in einem „Offenen Brief“ auf
diesen Widerspruch hingewiesen und darum gebeten, dieses Projekt noch
einmal genau zu prüfen mit Blick auf die oben genannte
Beschlussvorlage, damit kein Präzedenzfall geschaffen wird, der
einen Bebauungsplan wirkungslos machen würde.
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