Sehr
geehrter Herr Ortsvorsteher,
die
SPD-Ortschaftsratsfraktion Zell-Weierbach stellt folgenden Antrag
und bittet um Beratung in der nächstmöglichen OR-Sitzung,
spätestens
also am 23.03.2016:
Antrag:
Die Ortsverwaltung Zell-Weierbach möge umgehend die
Stadtverwaltung bitten,
mit den neuen Besitzern der Ursula-Hütte folgende Fragen zu
klären:
- An welchen Wochentagen soll die
Hütte vermietet werden?
- Zu welchen Tageszeiten soll sie
vermietet werden?
- Wenn die Terrasse vermietet wird,
soll dann auch im Außenbereich eine Musikanlage oder Boxen zum
Einsatz kommen?
- Wenn ja, bis zu welcher Uhrzeit
soll/en sie zum Einsatz kommen?
-
Wer ist dafür verantwortlich, dass die Nachtruhe der Bewohner des
Riedle durch die Musikanlage und andere Lärmquellen nicht
gestört
wird?
-
Wie viele Gäste können insgesamt bewirtet werden?
- Wie viele Stellplätze sind
vorhanden?
- Wer ist für die Verhinderung
von unzumutbaren Belästigungen der Bewohner des Riedle
verantwortlich?
- Bedarf es einer Erlaubnis
für den Verkauf von Speisen und Getränken?
- Wenn ja, wer hat diese in der
Vergangenheit erteilt?
Begründung:
Seit
dem 04.02.2016 hatte ich mehrfach Mailkontakt mit Herrn Kammerer,
dem Sprecher der neuen Besitzer der Ursula-Hütte. Aber in all
seinen Mails blieb er sehr allgemein und hat auf keine meiner Fragen
eine konkrete Antwort gegeben. Heute war nun ein Artikel im OT, in
welchem wieder alles als ganz harmlos dargestellt wurde. Da ich nach
meinen vergeblichen Anfragen an die vier Herren inzwischen über
Dritte eine Liste erhalten habe mit dem vollständigen Angebot zur
Nutzung der Ursula-Hütte inkl. Speisen und Getränken, wird
ganz klar, welche Diskrepanz zwischen den Beteuerungen einerseits und
dem tatsächlichen Angebot an interessierte Mietwillige
andererseits besteht.
Da
die neuen Besitzer für ihr Geschäftsmodell – so wie es
aussieht – keine Konzession brauchen, können sie wahrscheinlich
auch nicht für Störungen und Belästigungen
verantwortlich gemacht werden.
Wir sind es den Bewohnern des Riedle schuldig, dass wir dieser Sache
nachgehen, um sie vor unzumutbaren Verhältnissen zu schützen.

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