OR-Sitzung  22.02.2016

Antrag zum Thema Ursulahütte

    

Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher,
 
die SPD-Ortschaftsratsfraktion Zell-Weierbach stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung in der nächstmöglichen OR-Sitzung,
spätestens also am 23.03.2016:
 
Antrag:

Die Ortsverwaltung Zell-Weierbach möge umgehend die Stadtverwaltung bitten,
mit den neuen Besitzern der Ursula-Hütte folgende Fragen zu klären:
 
-       An welchen Wochentagen soll die Hütte vermietet werden?
  
-       Zu welchen Tageszeiten soll sie vermietet werden?
  
-       Wenn die Terrasse vermietet wird, soll dann auch im Außenbereich eine Musikanlage oder Boxen zum Einsatz kommen?
  
-       Wenn ja, bis zu welcher Uhrzeit soll/en sie zum Einsatz kommen?
 
-       Wer ist dafür verantwortlich, dass die Nachtruhe der Bewohner des Riedle durch die Musikanlage und andere Lärmquellen nicht gestört wird?
 
-       Wie viele Gäste können insgesamt bewirtet werden?
 
-       Wie viele Stellplätze sind vorhanden?
 
-       Wer ist für die Verhinderung von unzumutbaren Belästigungen der Bewohner des Riedle verantwortlich?
 
-       Bedarf es einer Erlaubnis für den Verkauf von Speisen und Getränken?
 
-       Wenn ja, wer hat diese in der Vergangenheit erteilt?
 
Begründung:
 
Seit dem 04.02.2016 hatte ich mehrfach Mailkontakt mit Herrn Kammerer, dem Sprecher der neuen Besitzer der Ursula-Hütte. Aber in all seinen Mails blieb er sehr allgemein und hat auf keine meiner Fragen eine konkrete Antwort gegeben. Heute war nun ein Artikel im OT, in welchem wieder alles als ganz harmlos dargestellt wurde. Da ich nach meinen vergeblichen Anfragen an die vier Herren inzwischen über Dritte eine Liste erhalten habe mit dem vollständigen Angebot zur Nutzung der Ursula-Hütte inkl. Speisen und Getränken, wird ganz klar, welche Diskrepanz zwischen den Beteuerungen einerseits und dem tatsächlichen Angebot an interessierte Mietwillige andererseits besteht.
  
Da die neuen Besitzer für ihr Geschäftsmodell – so wie es aussieht – keine Konzession brauchen, können sie wahrscheinlich auch nicht für Störungen und Belästigungen verantwortlich gemacht werden.
   
Wir sind es den Bewohnern des Riedle schuldig, dass wir dieser Sache nachgehen, um sie vor unzumutbaren Verhältnissen zu schützen.

 
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