Seit
Jahr und Tag sehen wir mit Sorge eine Entwicklung in die falsche
Richtung und kämpfen für den Erhalt des dörflichen
Charakters unseres Ortes.
Mit
dem was uns hier vorliegt, sind wir einen ganz großen Schritt
weitergekommen. Ziel der beiden Bebauungspläne ist
ausdrücklich der Erhalt der vorhandenen dörflichen Struktur
sowie des historisch geprägten Ortsbildes.
Ganz
konkret haben wir mit unserem Einsatz den Erhalt des
„Sonne“-Gebäudes erreicht und den völlig
überdimensionierten Bau auf Winkel 11/13 verhindert. (Ich erinnere
an den SPD-Antrag, die Ortsbegehung mit SPD-GR-Fraktion, unsere
„Brandbriefe“ an BM Martini…)
Zum
Inhalt der Planung:
In
beiden Plänen wird unterschieden zwischen besonders sensiblen
Bereichen einerseits und den Randlagen der Geltungsbereiche
andererseits. Für die besonders sensiblen Bereiche sollen
striktere Regelungen gelten als für die Randlagen. Hier ist sogar
an den Erlass einer Erhaltungssatzung gedacht.
Bei
beiden Plänen handelt es sich um eine Planung im Bestand; sie
trägt den vorhanden Gegebenheiten Rechnung und berücksichtigt
mit der Ausweisung des südöstlichen Teils von Winkel 2 als
Mischgebiet die vorhandenen Betriebe, während der Rest als
Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden soll. Im Obertal sieht die
Variante 2 wegen der großen Zahl der vorhandenen
landwirtschaftlichen Betriebe in großen Teilen die Festsetzung
als Dorfgebiet (MD) vor. Wir sprechen uns für diese Variante aus.
Wir wollen ja nicht nur in Bezug auf die Optik den dörflichen
Charakter erhalten, sondern auch dörfliches Leben und Wirken
weiterhin ermöglichen und erhalten.
Die
Möglichkeit, nicht mehr genutzte Nebengebäude für
Wohnbebauung zu nutzen, sehen wir positiv.
Zu
den vorgesehenen Regelungen zur Gestaltung:
Wenn
man es ernst meint mit der Forderung nach Erhalt des
dörflichen Charakters, kann man den Vorschlägen, die als
Regelungen in die Bebauungspläne einfließen sollen, nur
zustimmen. Sie sind absolut nachvollziehbar, wir sehen sie für
Bauwillige nicht als Einengung, sondern eher als Hilfestellung.
Wir stimmen der Vorlage zu.
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